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Es gibt 16 Wörter aus sechzehn Buchstaben enthalten C, G, I, S, T und 2Zgeringzuschätzen gering␣zu␣schätzen gleichzusetzende Hochzeitsanzuges Hochzeitsanzügen Polizeischätzung sechzigprozentig Tierschutzgesetz verzwanzigfachst Zeichensetzungen Zipfschen␣Gesetze Zipf’schen␣Gesetze Zipfscher␣Gesetze Zipf’scher␣Gesetze Zwanzigcentstück Zwanzig-Cent-Stück 28 Definitionen gefunden- geringzuschätzen — Erweiterter Infinitiv Aktiv des Verbs geringschätzen.
- gering␣zu␣schätzen — Erweiterter Infinitiv Aktiv des Verbs gering schätzen.
- gleichzusetzende — V. Nominativ Singular Femininum der starken Flexion des Gerundivums… — V. Akkusativ Singular Femininum der starken Flexion des Gerundivums… — V. Nominativ Plural alle Genera der starken Flexion des Gerundivums…
- Hochzeitsanzuges — V. Genitiv Singular des Substantivs Hochzeitsanzug.
- Hochzeitsanzügen — V. Dativ Plural des Substantivs Hochzeitsanzug.
- Polizeischätzung — S. Grobe ungefähre oder vorläufige, durch die Polizei vorgenommene Einstufung.
- sechzigprozentig — Adj. 60-prozentig, 60 %ig. — Adj. Zu sechzig Prozent, sechzig Prozent enthaltend.
- Tierschutzgesetz — S. Gesetz, das den Schutz von (bestimmten) Tieren regelt.
- verzwanzigfachst — V. 2. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs verzwanzigfachen.
- Zeichensetzungen — V. Nominativ Plural des Substantivs Zeichensetzung. — V. Genitiv Plural des Substantivs Zeichensetzung. — V. Dativ Plural des Substantivs Zeichensetzung.
- Zipfschen␣Gesetze — V. Zipf’schen Gesetze. — V. Nominativ Plural der starken Deklination des Substantivs Zipfsches Gesetz. — V. Genitiv Plural der schwachen Deklination des Substantivs Zipfsches Gesetz.
- Zipf’schen␣Gesetze — V. Zipfschen Gesetze. — V. Nominativ Plural der starken Deklination des Substantivs Zipf’sches Gesetz. — V. Genitiv Plural der schwachen Deklination des Substantivs Zipf’sches Gesetz.
- Zipfscher␣Gesetze — V. Zipf’scher Gesetze. — V. Genitiv Plural der starken Deklination des Substantivs Zipfsches Gesetz.
- Zipf’scher␣Gesetze — V. Zipfscher Gesetze. — V. Genitiv Plural der starken Deklination des Substantivs Zipf’sches Gesetz.
- Zwanzigcentstück — S. Zwanzig-Cent-Stück, 20-Cent-Stück. — S. Geldstück im Nennwert von zwanzig Cent.
- Zwanzig-Cent-Stück — S. Geldstück im Nennwert von zwanzig Cent.
Siehe diese Liste für:- Scrabble auf Deutsch: kein Wort
- Englisch Wiktionary: kein Wort
- Französisch Wiktionary: kein Wort
- Spanisch Wiktionary: kein Wort
- Italienisch Wiktionary: 9 Wörter
- Portugiesisch Wiktionary: kein Wort
- Niederländisch Wiktionary: 1 Wort
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